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Pressemitteilung

Europawahl: ÖDP-Klage gegen 3-Prozent-Hürde erfolgreich

ÖDP-Europakandidat und Kreisvorsitzender Jochen Piehl: „Keine verlorene Stimme mehr“ – Jubelstimmung in Osthofen

„Das Urteil der Bundesverfassungsrichter stärkt die Demokratie.“ Diese Aussage trifft Jochen Piehl, Europakandidat der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) aus Osthofen, bezüglich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die 3-Prozent-Klausel zur Europawahl zu kippen. „Jetzt werden endlich alle Stimmen gezählt und kommen den Parteien zugute, die die Wähler auch wirklich favorisiert haben,“ meint Piehl.

Noch bei der Europawahl im Jahr 2009 seien rund 2,8 Millionen Stimmen unter den Tisch gefallen, weil sie für Parteien abgegeben wurden, die jeweils nicht mehr als fünf Prozent der Stimmen auf sich vereinigen konnten. „Das Argument der verlorenen Stimme trägt also nicht mehr.

Wir als ÖDP können nun hoffen, mit Mandaten in das Europäische Parlament einzuziehen,“ zeigt sich Piehl erleichtert. „Das Bundesverfassungsgericht hat Standfestigkeit gezeigt und sein eigenes Urteil aus dem Jahr 2011 nicht ad absurdum geführt.“ Bereits vor mehr als zwei Jahren kippten die Karlsruher Richter die 5-Prozent-Hürde bei der Europawahl und argumentierten, dass es „an zwingenden Gründen (fehle), in die Wahl- und Chancengleichheit durch Sperrklauseln einzugreifen“. (96.1)

Die ÖDP hatte zusammen mit den Freien Wählern gegen die erst im Sommer vergangenen Jahres von Bundestag und Bundesrat beschlossene 3-Prozent-Klausel bei der Europawahl geklagt. Juristischer Beistand war der bekannte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim.

Piehl weist abschließend auf die Bedeutung der ÖDP im Europäischen Parlament hin: „Eine Partei wie die ÖDP, die keine Firmenspenden annimmt, ist dringend nötig. Nur wer unabhängig von Lobbyinteressen ist, kann Politik zum Wohl der Bürger machen.“

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