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Pressemitteilung

Europawahl: ÖDP-Klage gegen 3-Prozent-Hürde

ÖDP-Europakandidat und Kreisvorsitzender Jochen Piehl optimistisch

Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) gegen die 3-Prozent-Hürde bei der Wahl zum Europäischen Parlament zeigt sich Jochen Piehl, ÖDP-Europakandidat aus Osthofen zuversichtlich. „Wir gehen davon aus, dass die Bundesverfassungsrichter das Urteil vom November 2011 nicht ad absurdum führen und deshalb die 3-Prozent-Hürde kippen werden,“ so Piehl. Vor gut zwei Jahren urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass es bei der Europawahl keine 5-Prozent-Hürde geben dürfe. Zudem fehle es „an zwingenden Gründen, in die Wahl- und Chancengleichheit durch Sperrklauseln einzugreifen“. (96.1)

Erst im vergangenen Jahr hatten Bundestag und Bundesrat ein Gesetz beschlossen, das eine 3-Prozent-Sperrklausel bei der Wahl zum Europäischen Parlament vorsieht. „Auch die 3-Prozent-Klausel verletzt die Rechte kleinerer Parteien und ihrer Wähler massiv,“ begründet Piehl die Klage der ÖDP vor dem Bundesverfassungsgericht. Juristischer Beistand der ÖDP ist der bekannte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim. Sollte das oberste deutsche Gericht tatsächlich die 3-Prozent-Hürde abschaffen, dann rechnet die ÖDP mit Mandaten im Europäischen Parlament. „Eine Partei wie die ÖDP, die keine Firmenspenden annimmt, ist dringend nötig. Nur wer unabhängig von Lobbyinteressen ist, kann Politik zum Wohl der Bürger machen,“ sagt ÖDP-Kandidat Piehl.

Auf dem Wahlzettel stehen wird übrigens die ÖDP Ende Mai nicht nur zur Wahl zum Stadtrat in Osthofen, sondern auch zum neuen Verbandsgemeinderat Wonnegau, da die notwendigen Unterstützungsunterschriften hierfür von Bürgern jetzt vorliegen.

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